
Der Begriff „Idle“ bezeichnet den Zustand, in dem ein Computer sich befindet, wenn er gestartet wurde, aber keine Aufgabe verrichtet.
Meine Diplomarbeit „Idle“ bestand in einer 98-tägigen Performance am Rande der Untätigkeit.
Im Vorfeld meines Diplomprüfungstermins präsentierte ich die Dokumentation meiner künstlerischen Studienergebnisse im Internet. Diese konnten drei Monate lang von den fünf Mitgliedern der Prüfungskommission eingesehen werden. Jeder Prüfer erhielt dazu einen Umschlag mit den entsprechenden Zugangsdaten. Jeder Besuch eines Prüfers auf der Internetseite wurde aufgezeichnet. Bis zum Prüfungstermin wurden zwei Besuche registriert.
Meine Diplomarbeit präsentierte ich in einem verschlossenen Raum. Zutritt zu diesem Raum erhielten am Tag der Prüfung nur diejenigen Mitglieder der Prüfungskommission, die sich schriftlich damit einverstanden erklärten, die Rechte zur filmischen Dokumentation des Prüfungsgesprächs an mich abzutreten. Da nur zwei Mitglieder der Kommission einwilligten, fand das Prüfungsgespräch im Flur vor dem verschlossenen Raum statt. Der Raum wurde am Prüfungstermin von keinem Mitglied der Prüfungskommission betreten.
Laut Diplom-Prüfungsordnung bewerten die Mitglieder der Prüfungskommission im Rahmen des Prüfungsverfahrens die drei Prüfungsteile Dokumentation, Diplomarbeit und Prüfungsgespräch.